Gesetzgebung Tränengas
Achtung jedoch nicht zu verwechseln mit einem Elektroschocker Betäubungsgerät (im Verkauf auf lacrymo-francaise.fr und zum öffentlichen Verkauf zugelassen) mit einer Taser-Pistole, die nur den Ordnungskräften vorbehalten und der Öffentlichkeit völlig verboten ist.
Hinweis: Eine neue Klassifizierung und Gesetzgebung für Waffen ist in Kraft getreten. Die bemerkenswerteste Tatsache ist, dass die Klassifizierung nicht mehr nach Zahlen, sondern nach Buchstaben erfolgt (Kategorien A, B, C, D...). Die Selbstverteidigungswaffen, die Sie auf bombe-lacrymogene.fr finden, fallen daher in die Kategorie D-2, die die 6. Kategorie ersetzt.
Ab dem 6. September 2013, durch Dekret Nr. 2013-700 vom 30. Juli 2013, zur Anwendung des Gesetzes Nr. 2012-304 vom 6. März 2012 über die Einrichtung einer vereinfachten und präventiven Kontrolle moderner Waffen, werden bestimmte Bestimmungen des Codes der inneren Sicherheit und des Verteidigungscodes (gesetzgebende Teile) bezüglich Waffen und Munition geändert. Sein Hauptziel ist es, Frankreich in Übereinstimmung mit der europäischen Gesetzgebung zu bringen. → Siehe das Dekret in seiner Gesamtheit ←
Die Tränengas-Abwehrsprays im Verkauf auf lacrymo-franacise.fr, folgen der Verordnung zur Festlegung des Regimes für Kriegsmaterial, Waffen und Munition), die Waffen der Kategorie D* (frühere 6. Kategorie) sind.
Um frei besitzbar zu sein, müssen Tränengas- oder handlungsunfähig machende Aerosolerzeuger auf CS-Basis (Orthochlorbenzyliden):
- auf weniger als 2% CS konzentriert sein,
- eine Füllung von höchstens 100 ml haben,
- eine Ventil-Momentanabgabe von weniger als 60 g/s bei einer Atmosphärentemperatur von 20° haben.
Was das Tragen (am Körper) oder den Transport (Fahrzeug oder anderes) von Waffen der Kategorie D betrifft, so ist dies ohne berechtigten Grund verboten, was oft der Einschätzung der kontrollierenden Ordnungskräfte überlassen wird.
Zusammenfassung:
Als volljährige Person können Sie daher völlig legal unsere Tränengas-Aerosolsprays von 25, 50, 75 ml und 100 ml sowie Tränengas-Stifte und andere Selbstverteidigungsschlüsselanhänger kaufen und besitzen.
Die Guardian Angel sind ebenfalls frei käuflich und besitzbar und nicht meldepflichtig.
Was elektrische Schlagstöcke, Schocker betrifft, so sind sie frei an volljährige Personen verkäuflich. Auch als Waffen der Kategorie D* (frühere 6. Kategorie) betrachtet, sind sie nicht meldepflichtig und ihr Regime ist frei. Ihr Tragen ist ohne berechtigten Grund verboten.
Was Aerosole über 100 ml betrifft, so sind sie seit dem 6. September 2013 nur noch frei an Fachkräfte und volljährige Personen verkäuflich. Ihr Transport ist ohne berechtigten Grund verboten.
*Waffen der Kategorie D - 2 (frühere 6. Kategorie):
In diese Kategorie fallen alle frei verkäuflichen Gegenstände, die nicht meldepflichtig sind, aber eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellen können, wie zum Beispiel:
- Bajonette, Säbelbajonette, Dolche, Messer-Dolche, Schlagstöcke, Totschläger, Degenstöcke, mit Blei gefüllte und eisenbeschlagene Stöcke (außer solchen, die nur an einem Ende eisenbeschlagen sind),
- Armbrüste, japanische Dreschflegel, Wurfsterne, Schlagringe, Wettkampf-Schleudern, Injektionsgeschosse.
- Bestimmte handlungsunfähig machende oder tränengaserzeugende Aerosolsprays und elektrische Schlagstöcke, Schocker. Im Verkauf auf lacrymo-francaise.fr
Zur Information:
Waffen der Kategorien A bis C oder andere Klassifizierungen D- Militärwaffen, automatische oder Handfeuerwaffen oder Jagdwaffen.
- Alarm-, Starter- und Signalwaffen, die keine Kugel- oder Schrotgeschosse abfeuern können,
- Waffen, die Druckluft oder Gas verwenden, mit einer Energie zwischen 2 und 10 Joule, außer Ausnahmen,
- Waffen und Gegenstände mit dem Aussehen einer Waffe, die Geschosse abfeuern oder Gase mit einer Energie von mehr als 2 Joule ausstoßen
- Hauptsächlich Nachbildungen oder Sammlungswaffen.
Keine Waffen dieser Art sind auf lacrymo-francaise.fr im Verkauf