Der Bereich der privaten Sicherheit und der Beruf des Sicherheitsbeamten entwickeln sich ständig weiter. Heute entdecken wir gemeinsam alle Aspekte des Berufs des Kernanlagensicherheitsbeamten: die Aufgaben, das Gehalt, die Entwicklungsperspektiven oder auch die zu absolvierende Ausbildung.
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Der Kernanlagensicherheitsbeamte arbeitet, wie der Name schon sagt, in allen nuklearen Umgebungen. Wie ein privater Sicherheitsbeamter bestehen seine Aufgaben hauptsächlich darin, Anlagen und Personen zu schützen. Alle Standorte im Zusammenhang mit dem Nuklearsektor gehören zu den sogenannten "sensiblen" Orten.
Der Kernanlagensicherheitsbeamter kann daher an diesen Orten für verschiedene Aufgaben eingesetzt werden, wie zum Beispiel:
Kontrolle der Ein- und Ausfahrt von Fahrzeugen;
Kontrolle der Zugangsberechtigungen und Dokumente;
Begleitung von Besuchern;
Gepäckkontrolle sowohl beim Eingang als auch beim Ausgang;
Alarmklärung bei Zweifeln;
Sicherheitsrunden für Ausrüstung, Innen- oder Außenperimeter;
Hilfeleistung für Personen;
Überprüfung der ordnungsgemäßen Anwendung der Sicherheitsvorschriften der Anlage;
Warnung und Begleitung externer Rettungsdienste;
...usw.
Die Aufgaben können je nach Standort und insbesondere je nach Sicherheitsstufe variieren, die entsprechend der Schwere der aufgetretenen Ereignisse bestimmt wird.
Um Kernanlagensicherheitsbeamter zu werden, muss man natürlich alle Grundausbildungen im Bereich der privaten Sicherheit absolviert haben. Nach dieser Ausbildung und nach erfolgreichem Bestehen der Prüfung erhält der Sicherheitsbeamte eine Berufskarte, die 5 Jahre gültig ist: den Berufsqualifikationstitel für Präventions- und Sicherheitsbeamte (TFP APS). Der Kernanlagensicherheitsbeamte muss außerdem volljährig sein und ein sauberes Führungszeugnis haben.

Das Gehalt eines Kernanlagensicherheitsbeamten als Berufsanfänger beginnt beim Mindestlohn, also etwas mehr als 1600 € brutto pro Monat. Sein Gehalt entwickelt sich dann entsprechend seiner Erfahrung, dem Einsatzort und dem Spektrum seiner Aufgaben.
Was die Entwicklungsperspektiven betrifft, kann sich ein Sicherheitsbeamter, der in solchen sensiblen Anlagen tätig ist, zu einem Posten als verstärkter Überwachungsbeamter (ASR-2S) weiterentwickeln, der ihm das Tragen von Waffen der Kategorien B und/oder D sowie von Schulterwaffen der Kategorie A1 ermöglicht.