Entdecken Sie eine breite Produktpalette, die speziell von Gendarmen und für Gendarmen entwickelt wurde. Sie suchen eine Ergänzung zu Ihrer Ausstattung? Zögern Sie nicht länger und sehen Sie sich unsere Auswahl an Kleidung, Schuhen, Zubehör, Material und Ausrüstung an.
Seit dem 27. Juli 2016, dem Datum der "NOTE-EXPRESS" der DGGN, ist das Tragen der Waffe am Oberschenkel allen Angehörigen der Gendarmerie gestattet, unter der Voraussetzung, dass bestimmte Bedingungen erfüllt werden.
Die Angehörigen der Gendarmerie im Dienst und in Uniform sind für den Transport der Pistole SIG SAUER 2022 mit einem gesicherten Dienstholster ausgestattet, das an ihren Einsatzbereich angepasst ist.
Jedoch können aus verschiedenen Gründen bestimmte Angehörige darum bitten, Oberschenkelholster zu verwenden, um das Ziehen der Waffe zu erleichtern.
Die "NOTE-EXPRESS" vom 27. Juli 2016 legt daher die Tragemodalitäten und Einsatzregeln für das Dienstholster fest, das an einem Oberschenkelausleger ausgerüstet ist.

Zunächst auf ausgestattetes Personal beschränkt (Motorradeinheiten, BMO...), dann auf Angehörige ausgeweitet, die in Überwachungs- und Interventionsgruppen oder in Interventionsgruppen dienen, ist das Tragen des Oberschenkelholsters nun allen Angehörigen der Gendarmerie gestattet, unter der Voraussetzung, dass die Bedingungen erfüllt werden.
Das Tragen am Oberschenkel führt zu keiner Änderung der Schießtechnik, jedoch muss der Gendarmerieangehörige, der dieses System erwerben möchte, während der Schießübungen einen Reaktionsschuss von mindestens 5 Patronen mit seiner Ausrüstung durchführen, um zur Nutzung seines Oberschenkelholsters berechtigt zu werden.
Die Teilnahme an einer Schießübung mit scharfer Munition mit Oberschenkelholster sowie die Validierung dieser Übung durch den Bewerter gilt als Genehmigung zum Tragen durch die Führung.
Zu diesem Zweck werden die Oberschenkelausleger oder Oberschenkelplatten als nicht obligatorisches Dienstausrüstungsteil betrachtet, dessen Anschaffung individuell erfolgen kann und auf welches jeder das als Ausstattung erhaltene Dienstholster anbringen kann.