Die Pariser Vermieter-übergreifende Überwachungsgruppe (GPIS) in Paris und die Viertel-übergreifende Gruppe für Ruhe und Sicherheit (GITeS) in Toulouse sind zwei Gruppierungen, die im Auftrag von Sozialvermietern intervenieren, um die Ruhe und Sicherheit ihrer Gebäude zu gewährleisten. Sie arbeiten hauptsächlich in den Zeiträumen des späten Nachmittags und Abends, wochentags und am Wochenende.
Inhaltsverzeichnis:

Die Teams des GITeS haben die Aufgabe, die sozialen Bindungen mit den Mietern und Akteuren des Gebiets zu entwickeln, indem sie auf sie zugehen und eine Vertrauensbeziehung aufbauen. Zu diesem Zweck sorgen die Sicherheitsagenten für eine sichtbare Präsenz in den Gebäuden und Gemeinschaftsbereichen des Immobilienbestands, den sie überwachen. Sie haben die Aufgabe, die Wohnanlagen zu kontrollieren mit dem Ziel der Ruhe und Prävention. Die hoheitlichen Aufgaben der Polizei bleiben vollständig und ausschließlich den Ordnungskräften vorbehalten, unter der Leitung des Präfekten und des Staatsanwalts.

Der GPIS interveniert für Vermieter in Paris 7/7 Tagen von 17:30 bis 4:30 Uhr morgens, seine Aufgabe ist es, Kriminalität zu verhindern, eine menschliche Präsenz am Abend und in der Nacht zu gewährleisten, das Sicherheitsgefühl der Mieter zu stärken und die Autorität der Vermieter auf ihren Standorten zu bekräftigen. Er wird von einer operativen Kommandozentrale (PCO) koordiniert und ermöglicht die Verarbeitung und Analyse der gesammelten Informationen für eine tägliche Anpassung des Einsatzes vor Ort.
Das abgedeckte Vermögen wird von den Vermietern definiert und entspricht der doppelten Notwendigkeit, eine territoriale Kohärenz zu bewahren und vorrangig an Standorten zu handeln, an denen die Indikatoren eine Unsicherheitslage feststellen. Die Aktion des GPIS zielt spezifisch auf die schwächsten Bevölkerungsgruppen, im Allgemeinen die Opfer von Straftaten und Unhöflichkeiten im Pariser Sozialwohnungsbestand.

Professionelle Überwachungsagenten können bei bestimmten Verstößen direkt eingreifen, die gegen die von ihnen überwachten Gebäude begangen werden, gemäß dem Gesetz über die globale Sicherheit vom 17. März 2021. Sie haben die Möglichkeit, Ordnungswidrigkeitsanzeigen für alle Verstöße zu erstellen, die gegen die Gebäude oder Gebäudegruppen gerichtet sind, für die sie Überwachungs- und Wachdienste leisten. Sie werden vom Staatsvertreter im Departement zugelassen. Die von ihnen erstellten Protokolle werden dem Staatsanwalt über die territorial zuständigen Beamten der Kriminalpolizei innerhalb von fünf Tagen nach Feststellung des Protokollgegenstands übermittelt.