Sie sind Sicherheitsbeamter ? Sie möchten es werden? Ihr Unternehmen verfügt über Sicherheitsbeamte? Hier sind die zu beachtenden Regeln.
Die Abtastung kann bei besonderen Umständen im Zusammenhang mit mehr oder weniger schweren Bedrohungen für die öffentliche Sicherheit durchgeführt werden. Sie setzt das Einverständnis der kontrollierten Person voraus. Es ist eine Sicherheitsmaßnahme, die dazu bestimmt ist zu überprüfen, ob eine Person einen oder mehrere gefährliche Gegenstände besitzt. Sie besteht darin, einen leichten Druck auf die getragene Kleidung und Accessoires auszuüben, um das Vorhandensein potenziell gefährlicher Gegenstände zu erkennen. Es ist verboten, die Hände in die Taschen der Kleidung zu stecken.
Bei terroristischer Bedrohung legt der Präfekt Bedingungen fest, unter denen die Kontrollen durchgeführt werden können (eine Dauer und einen Ort).
Man darf Abtastungen nicht mit Durchsuchungen verwechseln, die gerichtliche Maßnahmen sind, die von einem Beamten der Kriminalpolizei oder auf seinen Befehl durchgeführt werden. Um eine Abtastungskontrolle durchführen zu können, müssen Sie sich mit bestimmten Genehmigungen ausstatten. Wenn Sie als Sicherheitsbeamter arbeiten, müssen Sie vom CNAPS genehmigt sein und bestimmte Bedingungen erfüllen:
- Die Abtastung muss von einer Person gleichen Geschlechts durchgeführt werden;
- Sie muss mit der Einverständnis der Person erfolgen, der bei Verweigerung der Zugang zu dem kontrollierten Ort verweigert wird;
- Wenn der Besitz des Gegenstands eine Straftat darstellt, können die Polizei- oder Gendarmerie-Dienste alarmiert werden und die Beamten müssen dann den eventuell übermittelten Anweisungen folgen. Andernfalls kann der Gegenstand je nach eingerichteter Verfahrensweise während der Dauer, in der die Person in der Anlage bleibt, aufbewahrt und ihr beim Verlassen ausgehändigt werden.

Für jeden seiner Beamten muss der Arbeitgeber einen Genehmigungsantrag stellen, der in der Grenze der Tätigkeitsdauer innerhalb des Unternehmens oder bis zum Entzug seiner Berufskarte gültig ist, falls zutreffend.
Wenn Sie Veranstalter einer Sport-, Freizeit- oder Kulturveranstaltung sind, die mehr als 300 Personen versammelt, ist diese Genehmigung, sobald sie erteilt wurde, dann für eine Dauer von drei Jahren gültig.
Für die Durchführung der Abtastung gibt es zwei Szenarien:
- Bei besonderen Umständen im Zusammenhang mit dem Bestehen von Bedrohungen für die öffentliche Sicherheit, durch Verordnung des Präfekten. Artikel L.613-2 des CSI
- Für den Zugang zu einer Sport-, Freizeit- oder Kulturveranstaltung, die mehr als 300 Zuschauer versammelt. Artikel L. 613-3 des CSI

Die Abtastungen, die für den Zugang zu geschlossenen Räumen vorbehalten sind, müssen unter der Kontrolle eines territorial zuständigen Beamten der Kriminalpolizei durchgeführt werden.
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